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Freiberufler

Freiberufler führen ein meist kleineres Unternehmen, weshalb die Fragestellungen ähnlich, aber nicht gleich sind wie bei Unternehmern. Die Durchsetzung von Honorarforderungen spielt eine größere Rolle im Vergleich zur Beratung beim Vertragsabschluss.

Vor allem bei gesellschaftsrechtlichen Fragen ist meistens das Berufsrecht zu beachten, vor allem das der Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker, weniger das der Tierärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater, ganz wenig das der Architekten und Ingenieure.

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer berät laufend eine stetig wachsende Gemeinschaftspraxis von Ärzten, steht auf der Liste der Schiedsrichtertätigkeit der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und war von 1998 bis 2005 Mitglied eines Standesrechtsausschusses (heute würde man eher Beschwerdeausschuss sagen) der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Außer für Apotheker hat Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer schon für alle im vorigen Absatz genannten Berufe Honoraransprüche durchgesetzt (für eine deutsche Steuerberaterin auch in der Schweiz).

Bei Gesellschafterstreitigkeiten bemüht Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer sich um eine rasche, einvernehmliche Lösung, damit die Gesellschafter möglichst bald wieder das tun können, was sie lieber tun als streiten: sich auf ihren Beruf und ihre Lieben konzentrieren.