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Vertragsrecht

Deutsches und Internationales Vertragsrecht sind ein Kerngebiet. Nicht zuletzt wegen der vielfältigen vertragsrechtlichen Fragestellungen aus dem Ausland bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer nach wie vor eine Vielzahl von Vertragstypen – beratend oder wenn es im Inland zum Rechtsstreit kommt.

Kaufverträge, Gewerberaummietverträge, Dienstverträge und Werkverträge beschäftigen Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer am häufigsten. Sei es nach deutschem BGB, sei es nach dem Wiener UN-Übereinkommen über den Internationalen Warenkauf (CISG).

Immer wieder stellt sich die Frage, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil des Vertrags geworden sind oder nicht.

Viel zu selten wird nach Sicherungsmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden Geschäften gefragt.

Wenn ein Rechtsstreit im Ausland erforderlich wird, kann Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer Mandanten bei der Kommunikation mit dem ausländischen Kollegen unterstützen. Dabei nützen Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzers Sprachkenntnisse wie auch Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer Erfahrungen aus früherem Austausch und aus der Rechtsvergleichung.

Diese Kenntnisse sind auch wertvoll bei der Vertretung ausländischer Mandanten im Inland und bei der Kommunikation mit ihrem Hausanwalt.

Ob ein Rechtsstreit im Ausland oder im Inland geführt werden muss oder kann, ist eine Frage des Europäischen Zivilprozessrechts und des Internationalen Zivilprozessrechts, womit Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer sich schon seit dem Studium nachhaltig beschäftigt.

Ebenso kann Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer Mandanten bei der Beratung sagen, ob sie mit ihrem Vertragspartner über das anwendbare Recht oder den Gerichtsstand sprechen müssen oder nicht.

Bei Grundstückskaufverträgen (wozu auch Eigentumswohnungen gehören) muss der Notar Verbrauchern einen Entwurf 14 Tage vor dem Termin übermitteln – damit diese sich über dessen Inhalt informieren können. Deshalb bietet Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer, um Verbrauchern Klarheit über die Kosten zu verschaffen, die Vertragsprüfung und mündliche Erläuterung für 190 € + MWSt. (derzeit 19 %) an. Allerdings behält Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer sich vor, bei besonders komplexen Verträgen und für schriftliche Ausarbeitungen eine höhere Vergütung zu verlangen.