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Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer ist nicht als Insolvenzverwalter tätig. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer sammelte aber Erfahrung als Anwalt von Gläubigern, gerade auch von ausländischen Gläubigern. In einzelnen Fällen vertrat Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer ausländische Insolvenzverwalter, die in Deutschland Forderungen einklagen mussten.

Als Anwalt von Gläubigern hatte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer nicht nur Forderungen oder Eigentumsvorbehalte geltend zu machen, sondern auch Rückforderungen von Insolvenzverwaltern abzuwehren, wenn die Gläubiger noch kurz vor dem Insolvenzantrag Zahlung auf ihre berechtigten Forderungen erhalten hatten.