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Projekt: Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Mit Wirkung ab 01.09.2014 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, von der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Titel Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht verliehen zu bekommen.

Dazu sind besondere Kenntnisse erforderlich in:

  1. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außergerichtlichen Schuldverhältnisse
  2. internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht, namentlich europäisches Zivilprozessrecht
  3. international vereinheitlichtes Handelsrecht, insbesondere Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG)
  4. international vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht
  5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht
  6. Grundzüge der Regelung zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr
  7. Grundzüge im internationalen Steuerrecht
  8. Grundzüge der Rechtsvergleichung
Für den Nachweis der theoretischen Kenntnisse muss ein Lehrgang besucht werden. Das habe ich bereits bei der allerersten Gelegenheit getan: 15 Tage mit jeweils 8 Zeitstunden Unterricht und 3 fünfstündige Klausuren.

Außerdem muss man innerhalb von 3 Jahren 50 Fälle aus mindestens 3 dieser Bereiche selbstständig bearbeitet haben, davon 5 in förmlichen Verfahren (also bei Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden). Das wird bei mir vor allem in den ersten drei Gebieten der Fall sein. Die Beratung ausländischer Mandanten, die eine Gesellschaft in Deutschland gründen wollen, fällt häufig nicht in den 4. Bereich.

Sobald das Zeugnis vom Lehrgang vorliegt und ich meine Fallliste zusammengestellt habe, kann ich den entsprechenden Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart stellen.